Wann beginnt die Sechs-Wochen-Frist für die Ausschlagung?
Nach § 1944 BGB beginnt die Frist, sobald Sie erfahren, dass Sie Erbin oder Erbe sind und aus welchem Grund (Testament oder gesetzliche Erbfolge). Sie beginnt nicht am Todestag. Lebte die verstorbene Person zuletzt im Ausland oder halten Sie sich zu Beginn der Frist im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate. Wer die Frist verstreichen lässt, hat die Erbschaft angenommen, mit allem, was dazugehört, auch mit den Schulden.
Muss ich das Finanzamt informieren, auch wenn keine Erbschaftsteuer anfällt?
In der Regel ja. § 30 ErbStG verlangt die Anzeige innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, unabhängig davon, ob am Ende Steuer zu zahlen ist. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Erbschaft auf einem Testament beruht, das ein deutsches Gericht oder ein deutscher Notar eröffnet hat und aus dem das Verhältnis zur verstorbenen Person klar hervorgeht; sie gilt aber nicht, wenn Immobilien, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen dazugehören. Die Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für die übrigen Personen der Steuerklasse I, 20.000 € in den Steuerklassen II und III.
Braucht die Bank immer einen Erbschein?
Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Bank nicht pauschal einen Erbschein verlangen darf (Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12). Ein eröffnetes notarielles Testament reicht in der Regel aus, und auch ein eröffnetes handschriftliches Testament kann genügen, wenn die Erbfolge daraus eindeutig hervorgeht (BGH, 5. April 2016, XI ZR 440/15). Bei begründeten Zweifeln darf die Bank den Erbschein weiterhin verlangen.
Ich habe schon ein Testament. Brauche ich das trotzdem?
Ein Testament sagt, wer erbt. Es deckt nicht die Renten und Versicherungen mit eigener Bezugsberechtigung, nicht die Gemeinschaftskonten und nicht die eigentliche Liste, die Ihre Familie abarbeiten muss: wer wann benachrichtigt wird, über die 3 Werktage, 6 Wochen und 3 Monate nach einem Todesfall. Diese Mappe ist der Plan zum Testament. Beides gehört zusammen.
Steht das nicht alles kostenlos auf den Amtsseiten?
Die Informationen gibt es, verteilt auf Standesamt, Nachlassgericht, Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung und jede einzelne Bank. Nichts davon greift ineinander, und keine Stelle meldet sich bei Ihnen von allein. Wir haben es zusammengesetzt, in der richtigen Reihenfolge, zum Preis eines Abendessens.
Jedes Bundesland ist anders. Wie deckt eine Mappe das ab?
Genau deshalb ist sie um die drei Zeitfenster gebaut: § 28 PStG, § 1944 BGB und § 30 ErbStG sind Bundesrecht und gelten in allen 16 Ländern gleich. Wo die Länder eigene Regeln haben, etwa in ihren Bestattungsgesetzen, ist das im Text gekennzeichnet. Wir nennen die Fundstelle, damit Sie die aktuelle Regel jederzeit selbst nachlesen können.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Nachlassmappe ist eine Organisationshilfe: allgemeine Informationen, Fristen, Checklisten und generische Mustervorlagen. Sie prüft Ihren persönlichen Fall nicht und ersetzt weder Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt noch Notarin oder Notar noch Steuerberatung. Für jede Entscheidung, die von Ihrer konkreten Lage abhängt, verweist die Mappe auf diese Stellen.